Ambulante Sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendrecht

Wir bieten seit 1987 Ambulante Sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendrecht § 10 JGG an. Die Angebote sollen insbesondere Jugendliche und Heranwachsende erreichen, die mehrfach gravierende Straftaten begangen haben.

Täter- Opfer- Ausgleich

Was ist ein Täter- Opfer- Ausgleich?

Ein Täter- Opfer- Ausgleich ist ein Angebot zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung. Alle Beteiligten einer Straftat können gemeinsam mit einem unparteilichen Dritten auf neutralem Boden eine Regelung zur Wiedergutmachung aushandeln.
Betroffene können reden, ihren Ärger loswerden, Wiedergutmachung erfahren und Ängste abbauen.
Verantwortliche können Verantwortung für ihre Tat übernehmen, sich entschuldigen und die Bedürfnisse der betroffenen Person ernst nehmen.
Beide Seiten haben die Möglichkeit ihre Konflikte zu klären, Aussöhnung zu erreichen und eine Regelung für künftige Begegnungen zu finden.
Der Täter- Opfer- Ausgleich ist freiwillig, fair, kostenlos und unparteiisch.

Wie findet der Täter- Opfer- Ausgleich statt?

Der TOA wird durch die zuständige Staatsanwaltschaft oder der Jugendgerichtshilfe angeregt.
Eine Kontaktaufnahme zu den Beteiligten erfolgt durch die zuständige Sozialpädagogin.
Der TOA kann als begleitetes Gespräch zwischen der verantwortlichen und geschädigten Person oder als eine Gesprächsrunde, an der auch andere betroffene Personen aus Familie und Nachbarschaft teilnehmen können, stattfinden. Es ist aber auch möglich, eine Vereinbarung ohne persönlichen Kontakt zu treffen wie zum Beispiel durch einen Brief.

Einzelbetreuung durch einen/eine Betreuungshelfer/in

Die Einzelbetreuung durch einen/eine Betreuungshelfer/in orientiert sich an Intensität, Dauer und Ausrichtung am individuellen Unterstützungsbedarf der/des Jugendlichen.

Hierzu gehören die Erstellung eines Förderplans, der während der Betreuungszeit regelmäßig angepasst und konkretisiert wird, strukturierte Einzelgespräche, die Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen, Einleitung von weitergehenden Hilfen und Elterngesprächen.

Genau wie bei den Trainingskursteilnehmenden wird bei erfüllter Auflage ein Abschlussgespräch geführt, bei dem ein gemeinsames Fazit gezogen wird.

Soziale Trainingskurse

Die Sozialen Trainingskurse werden als fortlaufende Gruppe durchgeführt. Es können jederzeit neue Jugendliche und Heranwachsende mit aufgenommen werden. Die methodische Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen Gruppensituation und orientiert sich an den aktuellen Bedürfnissen, Interessen und Problemlagen der Teilnehmenden.
Die Gruppenarbeit besteht aus:
– Informierenden Elementen
– Problemanalysierenden, problemmindernden und lösenden Elementen
– Handlungsorientierenden Elementen
– Erlebnisorientierenden Elementen

Hinzu kommen Einzelgespräche und ein Abschlussgespräch, in welchem den Teilnehmenden weitere Unterstützung angeboten wird.

Zielsetzung unserer Angebote

ist die Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung Freiheit entziehender Rechtsfolgen. Somit nimmt die Auseinandersetzung mit delinquentem Verhalten einen wichtigen Stellenwert in der Arbeit ein. Weitere Zielsetzungen sind:

– Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des Sozialverhaltens
– Förderung der schulischen bzw. beruflichen Entwicklung
– Förderung der Verselbstständigung und Alltagsbewältigung
– Förderung der Freizeitgestaltung

Kontakt

Derzeit sind für den Amtsbezirk Holzminden zwei Mitarbeitende mit 1,5 Stellen beschäftigt.

Soziale Trainingskurse und Einzelbetreuungen
Ansprechpartner: Herr Hake, MA Sozialarbeiter/-pädagoge
Tel.: 05531/706 – 3020
Email: s.hake@projekt-begegnung.de

Täter- Opfer- Ausgleich
Ansprechpartnerin: Frau Scholz, B.A. Sozialarbeiterin
Tel.: 05531/706 – 3027
Email: i.scholz@projekt-begegnung.de

Das Projekt Begegnung ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen für Ambulante Sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendrecht e.V. und der Deutschen Vereinigung für Jugendliche und Jugendgerichtshilfen.