Die gemeinnützige GmbH Projekt Begegnung versteht sich als Dienstleister im Bereich der unterschiedlichen Jugendhilfeleistungen auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Auftraggeber sind verschiedene öffentliche Träger der Jugendhilfe (Jugendämter) und Kommunen. 

1984 wurde der Verein Projekt Begegnung gegründet. Satzungsgemäßer Zweck des Vereins ist die „Hilfe und Beratung bei Problemen im sozialen Bereich sowie die Förderung der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung in der Region Höxter/Holzminden“.

Aufgrund der vielfältigen Angebote und Leistungen gründete der Verein als alleiniger Gesellschafter  2004 die Projekt Begegnung gGmbH, die alle Aufgaben des Vereins übernimmt.